1 ) Name und Sitz
Der Verein ist unter dem Aktenzeichen VR 30217 B im Vereinsregister beim Amtsgericht
Charlottenburg eingetragen und heißt Brücke e.V.. Er hat seinen Sitz in Berlin. (Anschrift :
Flughafen str. 45 , 12053 Berlin) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2 ) Vereinszwecke
Zwecke des Vereins sind:
a ) Förderung der Integration von ausländischen Studenten und Ausbildungskandidaten
in Deutschland mit der Zielsetzung Integration durch Ausbildung
b) Förderung der Entwicklungshilfe durch :
- +Aufbau einer globalen Partnerschaft zwischen Deutschland und Afrika
- +Bekämpfung von extremer Armut und Hunger in Afrika
- +Soziales Engagement zur Gleichstellung der Geschlechter in Afrika
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
- +Kostenlose Angebote von Seminaren und Workshops
- +Kostenlose Beratung von Studieninteressierten und Ausbildungskandidaten
- +Kostenlose Angebote von Nachhilfe für Studenten und Auszubildende
- +Verfügungstellung von Lernmitteln (Rechnern, Büchern, Geräten etc. )
- +Kostenfreie Vermittlung zwischen in Kamerun lebenden Wissbegierigen und Deutschen Experten
- +Kostenfreier Wissens- und Technologietransfer nach Kamerun durch
- +gleichberechtigte Ausbildung von dort lebenden Jungen und Mädchen
- +Durchführung von Sammelaktionen zugunsten Schulen, Ausbildungsstätten, Krankenhäusern und Jugendhäusern in Afrika
3) Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.
4) Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen
Aufnahmeantrag kann die Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats widersprechen.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur
zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss mindestens 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich
mitgeteilt werden. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die
Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des
Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss eines
Mitglieds beschließen.